Die Beteiligung an Weiterbildung wird auch weiterhin vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.
Individuelle berufliche Weiterbildungsmaßnahmen können mit dem Prämiengutschein zu 50 % – maximal aber mit 500 Euro – bezuschusst werden (1 Gutschein alle 2 Kalenderjahre). Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
http://www.bildungspraemie.info
Im individuellen Zugang zur Weiterbildungsförderung hat das Instrument Bildungsprämie Vorrang vor dem Anspruch auf den Bildungsscheck NRW, sofern das zu versteuernde Jahreseinkommen 20.000 € bzw. bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 € nicht überschreitet. Förderberechtigt ist dann, wer mit mind. 15 Stunden Wochenarbeitszeit beschäftigt oder als Selbständige/r tätig ist. Beschäftigte im Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit können ebenfalls einen Prämiengutschein erhalten.
Bildungsprämie: Bundesförderung für Weiterbildung verlängert
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